
im Mittelalter und der frühen Neuzeit soziale Gruppen, aber auch Inhaber lokaler Gewalten über alle Untertanen mit Ausnahme des landesfürstlichen Kammerguts. Demnach waren Ständeversammlungen (Landtage) ab Ende des 14. Jahrhunderts Vertretungsorgane der Landesbevölkerung, repräsentiert durch die lokalen Gewaltträger. Die Landstände waren i...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Landst%C3%A4nde

Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn. == Begriff == Die Zusammensetzung der Landstände, war je nach Land und Zeit sehr verschieden. Außerdem wurden sowohl die Vertretungen der älteren Ständeordnu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landstände

Seit Ende des 15. Jahrhunderts diejenigen Gruppen eines Territoriums, die durch Geburt, Beruf oder rechtliche Organisation auf dem Landtag in Kurien gegliedert das Land gegenüber dem Landesfürsten vertraten und denen Befugnisse üblicherweise hauptsächlich auf dem Gebiet der Steuerverwaltung zustanden. Üblich waren drei oder vier Kurien auf dem...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/L/Landstande/landstande.html

Landstände, in den deutschen Territorien des Mittelalters und bis zum 18. Jahrhundert die nach Ständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte, selten auch die Bauern) gegliederte Vertretung des Landes gegenüber dem Landesherrn. Die Landstände traten meist nur auf Einberufung durch den Landesherren zus...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Landständen werden die Domkapitel, die Vasallen des Landesherren (adlige Grundherren) und die Landstädte eines Gebiets bezeichnet. Siehe auch unter Landtag.
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https://www.lexexakt.de/glossar/landstaende.php

Landstände. Im 13. Jh. schloss sich der landsässige Adel (meliores et maiores terrae) eines Territoriums zur gemeinsamen Interessenswahrnehmung dem Landesfürsten (dominus terrae) gegenüber in genossenschaftlichen Einungen zusammen. Aufgrund lehensrechtlicher Verbindungen war der Landsassenadel der L...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Landstände , s. Volksvertretung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder St...
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https://www.wissen.de//lexikon/landstaende
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