[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landleute, sing. car. 1) Leute, d. i Personen, welche auf dem Lande leben, im Gegensatze der Stadtleute; in der härtern Sprechart, das Landvolk. 2) Die zu einem Landgerichte gehörigen, einem Landgerichtsherren unterworfenen Leute; nur in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. im Österre...
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