[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Landgut, des -es, plur. die -güter, Diminut. das Landgütchen, Oberd. Landgütlein, ein Gut, d. i. ein Hof mit den zum Feldbaue gehörigen Grundstücken, auf dem Lande, besonders so fern es jemanden zustehet, welcher nicht eigentlich zum Bauernstande gehöret. Man theilet die Landgüter ...
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Landgut , ein mehr oder minder ausgedehnter, zum Betrieb einer Landwirtschaft (Ackerbau, Viehzucht) vereinigter Grundbesitz mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Auf einem L. werden oft auch landwirtschaftliche Nebengewerbe betrieben (Branntweinbrennerei, Bierbrauerei, Stärkefabrikation, Ziegelei, Kalkbrennerei, Gipsbrennerei, Runkelrübenzuckerfabr...
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