
ist die bereits im Frühmittelalter sichtbare Verpflichtung, bei Gefährdung der Allgemeinheit wehrhafte Hilfe zu leisten. Mit der Entstehung des ritterlichen Reiterheeres tritt die L. im Hochmittelalter an Bedeutung zurück, ohne ganz zu verschwinden. In der Wehrpflicht des 18. Jh.s wird sie in veränderter Form neu belebt.Kroeschell, DRG 1, 2; Fe...
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