
in der Bundesverfassung und in den Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Bundesländer , Landesbehörden , Landesregierung . Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Landesverwaltung

Die Landesverwaltung ist Bestandteil der deutschen Verwaltungshierarchie. Der Verwaltungsaufbau Deutschlands gliedert sich in drei Teile, zum Ersten die Bundesverwaltung, zum Zweiten in die Landesverwaltung und als Drittes in die Kommunalverwaltung (Gemeinde und Landkreis). Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung ist bei den Landesregierungen a...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesverwaltung

ist die Verwaltung (eines Landes) durch Landesbehörden. Hierzu bildet der Landesherr seit dem Spätmittelalter eine beamtete Verwaltungsorganisation aus. Als deren späte Folge ist auch in der Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland die Verwaltung grundsätzlich Angelegenheit des Landes.Köbler, DRG 113, 151, 197, 258; Ammerich, H., Landesherr un...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ausführung der Gesetze durch die Länder. Die Verwaltung der Ge- setze obliegt gem. Art. 83 ff. GG grds. den Ländern. Zu unterscheiden sind die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung. Eine unmittelbare Landesverwaltung liegt vor, wenn das Land der Verwaltungsträger der handelnden Behörden ist. Dies ist der Fall, ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Die Landesverwaltung ist analog der Bundesverwaltung aufgebaut. Die Oberste Landesbehörden, Landesmittel- und Obere Landesbehörden sowie Untere Landesbehörden gehören zu der unmittelbaren Landesverwaltung. Aus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie aus Privatrechtsträgern besteht di...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/landesverwaltung.php
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