
Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz ({Art.|28|gg|juris}, {Art.|54|gg|juris} Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet. In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesparlament

ist das Parlament eines Landes. Eicher, H., Der Machtverlust der Landesparlamente, 1988
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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