
Als Landesherr bezeichnete man seit dem frühen Mittelalter den Inhaber der Landeshoheit, den Monarch. Er hatte die höchste Gewalt oder Herrschaft in einem Land. Dieser war in der Regel ein durch Geburtsrecht oder Lehnsrecht bestimmter als Eigentümer oder "Verwalter" eines bestehenden oder sich konstituierenden Herrschaftsbereiches feststehend.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesherr

(lat. dominus [M.] terrae) ist seit der ersten Hälfte des 13. Jh.s der Herr eines besonderen Landes. Er ist Empfänger der wichtigsten Regalien, höchster Richter im Land, Träger des Heerbannes und Wahrer des Landfriedens, somit insgesamt Inhaber der sich ausbildenden Landesherrschaft. Zu seinen Einnahmequellen zählt vor allem auch die Steuer. I...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landesherr, des -en, plur. die -en, Fämin die Landesfrau, der höhste Oberherr in einem Lande, d. i. in einer Provinz, welcher die höhste Gewalt in derselben bekleidet, welchem man von Landes wegen unterworfen ist, zum Unterschiede von einem Lehensherren, Schutzherren u.s.f.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_211

Landesherr , in Monarchien das Staatsoberhaupt, der Inhaber der Landeshoheit (s. d.), der Monarch (s. Monarchie).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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