[Liechtenstein] - Der Landesfürst ist das formelle Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein. Er ist als Staatsoberhaupt neben dem Landesvolk einer der beiden Träger der Liechtensteinischen Souveränität und zugleich als Regent mit weitreichenden Regierungsbefugnissen ausgestattet, die er aber in der Regel grössten...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesfürst_(Liechtenstein)

ist im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) der Fürst eines Landes. Es gibt weltliche und geistliche Landesfürsten. Der L. hat zusammen mit den Landständen die Landesherrschaft.Baltl- Kocher; Spindler, M., Die Anfänge des bayerischen Landesfürstentums, 1937, Neudruck 1973; Burkert, G., Landesfürst und Stände, 1987
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landesfürst, des -en, plur. die -en, Fämin die Landesfürstinn, der Landesherr, so fern er ein Fürst ist, ein Fürst in Beziehung auf das ihm gehörige Land. Daher landesfürstlich, ihm gehörig, demselben gemäß, in seiner Würde gegründet.
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