
Eine dem → Eigentum untergeordnete Verfügungsgewalt über ein größeres Stück Land, ein (sehr) großes Grundstück, eine große Liegenschaft. Der Begriff steht für eine zeitweilige oder dauerhafte tatsächliche Herrschaft über Grund und Boden. Legaler Besitz verbindet sich in aller Regel mit verfügungsbeschränkenden vertraglichen oder vert...
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.