[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Land-Miliz, plur. inus. der Ausschuß von den wehrhaften Einwohnern eines Landes; d. i. einer Provinz, besonders von den Landleuten, das Land im Nothfalle zu vertheidigen; der Landausschuß. Im gemeinen Leben wird ein Individuum solcher Miliz auch wohl ein Landmilizer genannt S. Miliz.
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