
Laienpfründe (praebenda laica). Der Begriff steht für verschiedene rechtliche Einrichtungen, die während des MA. (und der frühen Neuzeit) von großer wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung waren. Man unterscheidet: 1.) Klosterverpfründung: Laien (Männer, Frauen, Eheleute, Familien mit Kindern) überg...
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Laienpfründe , in der protest. Kirche eine geistliche Pfründe, in deren Besitz sich ein Laie befindet, wie dies namentlich mit den Domherrenstellen der Fall ist.
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