
Für die gesonderte Feststellung der Bewertungsgrundlage ist das Lagefinanzamt zuständige. Hierzu gehört insbesondere die gesonderte Feststellung des Einheitswertes nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes. Die Einheitswertfeststellung kommt zur Anwendung : bei Betrieben der Land-...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.