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Ladungsfrist

Ladungsfrist Logo #42015ist die zwischen -> Ladung und Zeitpunkt des Erscheinens vor Gericht liegende Frist.
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ladungsfrist

Ladungsfrist Logo #42834Mit Ladungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Zustellung der Ladung und dem Termin zudem geladen wird liegen muss. Im Zivilprozessrecht beträgt er bei Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, ansonsten mindestens drei Tage. Davon zu unterscheiden ist die Einlassungsfrist.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/ladungsfrist.php

Ladungsfrist

Ladungsfrist Logo #42295Ladungsfrist , in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Frist, welche zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen muß. Sie beträgt im Anwaltsprozeß mindestens eine Woche, in andern Prozessen mindestens drei Tage und in Meß- und Marktsachen wenigstens 24 Stunden. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 194, 204, 217, 302, 636.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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