
ist die zwischen -> Ladung und Zeitpunkt des Erscheinens vor Gericht liegende Frist.
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Mit Ladungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Zustellung der Ladung und dem Termin zudem geladen wird liegen muss. Im Zivilprozessrecht beträgt er bei Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, ansonsten mindestens drei Tage. Davon zu unterscheiden ist die Einlassungsfrist.
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https://www.lexexakt.de/glossar/ladungsfrist.php

Ladungsfrist , in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Frist, welche zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen muß. Sie beträgt im Anwaltsprozeß mindestens eine Woche, in andern Prozessen mindestens drei Tage und in Meß- und Marktsachen wenigstens 24 Stunden. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 194, 204, 217, 302, 636.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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