LStRLStR steht für Lohnsteuerrichtlinie. Bei den Lohnsteuerrichtlinien handelt es sich um Anweisungen an die Finanzbehörde. Zu fast jeder Steuerart wurden Richtlinien erlassen:1. Einkommensteuer2. Lohnsteuer3. Umsatzsteuer4. Erbschaftsteuer und viele mehr. Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/lstr.php