
Versicherung des Risiko s, das daraus entsteht, dass durch staatliche Devisenzwangswirt-schafts- o. a. Währungsmassnahmen des Schuldnerland es der Ausgleich nicht in der vereinbarten, sondern einer anderen Währung erfolgt, sodass der Exporteur bei Umwandlung seiner erhaltenen Zahlungen Kursverlust e erleidet.
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