
An den deutschen Wertpapierbörse n erfolgt die amtliche Feststellung der Kurse nach den Vorschriften der Börsenordnungen entsprechend durch Mitglieder des Börsenvorstand es unter Hinzuziehung von Kursmakler n, die auch die Veröffentlichung der Kurse vornehmen. Die neben den Kursmakler n (im amtlichen Börsenverkehr) tätigen freien Makler hab.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kursfeststellung-an-der-b%C3%B6rse
Keine exakte Übereinkunft gefunden.