
Im Börsenhandel gilt Ausrufen eines Kurses als Vertragsangebot gegenüber allen zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Besuchern für die zur fortlaufenden Notierung festgesetzte Mindeststückzahl. Dies gilt auch, wenn Kurse zum aussuchen gestellt werden. Fragt ein Makler oder Händler auf einen ausgerufenen Geld- oder Briefkurs nach der H......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kursausruf/kursausruf.htm
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