Kurortklausel Bedeutung

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Kurortklausel

Kurortklausel Logo #40167Nach Par. 5 Abs.1 (e) der Musterbedingungen für die Krankheitskosten-und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 76) wird für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort keine Leistung erbracht, es sei denn, - die versicherte Person hat ihren ständigen Wohnsitz in einem Heilbad/ Kuror...
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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