
Gesetzliche Währung des eigenen Landes = kursierende Münzen.
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Kurạnt das, Kurantgeld, zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärtes Geldzeichen (früher Goldmünze, jetzt Banknote), das vom Gläubiger in jeder Menge zur Einlösung von Schulden entgegengenommen werden muss (obligatorisches und definitives Geld). Früher war Kurant die Währungsmünze eines Landes,...
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Leicht verkäuflich; leicht verwertbar. Gegensatz: unkurant.
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Kuránt (v. franz. courant, "umlaufend"), das landesübliche vollkommene Geld im Gegensatz zu papiernen Umlaufsmitteln einerseits, zu Scheidemünze anderseits. Der Ausdruck war namentlich in Ländern der Silberwährung üblich, infolgedessen sich der Ausdruck K. für Silbergeld im Gegensatz zum Gold einbürgerte. In Hamburg, wo eigentüml...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.