
Kuppelei (lat. Lenocinium) ist die vorsätzliche Vermittelung und Beförderung der sogenannten Unzucht. Sie war als Straftatbestand schon seit dem Hochmittelalter bekannt. Im deutschen Recht wurde sie mit mehreren verschiedenen Variationen in das Kaiserreich, die Weimarer Republik, in die Zeiten des Nationalsozialismus, die Bundesrepublik und die ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kuppelei

ist die seit dem Hochmittelalter in Deutschland bis 1973allgemein, seitdem nur noch in wenigen Formen verfolgte Förderung sexueller Handlungen zwischen anderen.Lit.: Kroeschell, DRG 2
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Kuppelei, gewohnheitsmäßige oder eigennützige Förderung zwischenmenschlicher sexueller Handlungen. Seit dem 4. Strafrechtsreformgesetz vom 23. 11. 1973 wird in Deutschland nur noch die Förderung sexueller Handlungen durch oder an Personen unter 16 Jahren mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder m...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kuppelei - Vermittlung von Geschlechtsverkehr Kuppelei ist eigentlich die Vermittlung von Personen, mit denen sich der Geschlechtsverkehr ausüben lässt, im weiteren Sinne aber auch jede Form der Vermittlung von Affären, Verhältnissen und dergleichen. Gelegentlich werden sogar Ehevermittler als 'Kupp...
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Kuppelei

Mit Kuppelei wird die Förderung sexueller Handlungen zwischen anderen bezeichnet. Früher war Kuppelei gemäß §§ 180, 181 StGB (a.F.) strafbar, wenn der Täter eigenützig, gewohnheitsmäßig, unter Anwendung hinterlistiger Kunstgriffe oder unter Ausnutzung von Autoritätsverhältnissen handelte.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kuppelei.php

Kuppelei (lat. Lenocinium), die vorsätzliche Vermittelung und Beförderung der Unzucht. Dieselbe erscheint als strafbares Vergehen (einfache K.), wenn sie gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit zur Unzucht begangen wird, und soll nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Gefän...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Förderung sexueller Handlungen von erheblicher Bedeutung zwischen zwei (oder mehreren) anderen durch Vermittlung, Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit; strafbar nach § 180 StGB, wenn sexuelle Handlungen Minderjähriger unter 16 Jahren gefördert werden, ferner die Kuppelei an noch nicht 18-jährigen, wenn die Förderung solcher H......
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https://www.wissen.de//lexikon/kuppelei
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