
die Beamten desjenigen Zweigs der Polizei, dem die Verfolgung und Aufklärung der wichtigeren Straftaten obliegt. Die (durchweg nicht uniformierten) Kriminalbeamten sind meist zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt (§ 152 GVG).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/kriminalbeamte
Keine exakte Übereinkunft gefunden.