
Kriegsverrat , im deutschen Militärstrafgesetzbuch Bezeichnung für verbrecherische Handlungen, deren sich eine Person des Soldatenstandes schuldig macht, um einer feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder um den deutschen oder verbündeten Truppen Nachteil zuzufügen. Dahin gehören z. B. folgende Fälle: wenn eine Militärperson Festungen, Päs...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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