[Achtung: Schreibweise von 1811] Kreuzigen, verb. reg. act. 1. Bey den Tuchmachern, die vollen Gänge mit einem Stocke bemerken, welcher die Farben kreuzweise geschlungen hält, und das Ende eines Ganges bezeichnet. 2. Das Zeichen des Kreuzes mit den Fingern in der Luft machen; doch nur im gemeinen Leben, und in der R. A. si...
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