
Das Kreditäquivalent stellt das Äquivalent zum Kreditrisiko bei derivaten Produkten dar. Die Beträge, mit denen Derivate und die für sie übernommenen Gewährleistungen sowie Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist als Kredite nach den §§ 13 bis 13b und 14 des Kreditwesengesetzes anzurechnen sind (Kreditäquivalent), unterliegen einem Kreditr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kreditäquivalent
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