
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, den Kreditversicherern eingetretene oder zu erwartende Zielüberschreitungen zu melden. Diese Überschreitungen sind - gleichgültig, ob es sich um versicherte oder unversicherte Forderungen handelt - dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Die Überschreitung wird wie folgt ermittelt: 1....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40078

Liegt vor, wenn ein Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (bis zum vertraglich vereinbarten äußersten Kreditziel) gezahlt hat (Kreditziel). Wenn dieser Fall eintritt oder erkennbar ist, dass ein Kunde das Kreditziel überschreiten wird, ist der Kreditversicherer sofort zu informieren.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42416
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