
Die Zurverfügungstellung von Gelddarlehen bzw. Finanzmitteln wird als Kreditgeschäft bezeichnet. Dieses ist ein Bankgeschäft, welches im Kreditwesengesetz genau definiert ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Die Zurverfügungstellung von Gelddarlehen bzw. Finanzmitteln wird als Kreditgeschäft bezeichnet. Dieses ist ein Bankgeschäft, welches im Kreditwesengesetz genau definiert ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Ein Kreditgeschäft stellt die vorwiegende Aufgabe eines Kreditinstituts und trägt gleichzeitig viele bankgeschäftliche Risiken. In der Kapital- und Wirtschaftswelt stellen Kreditgeschäfte einen bedeutenden Part dar, um finanzielle Mittel effektiv und gewinnbringend zu verteilen u...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/k/kreditgeschaeft/

Kreditgeschäft. Das Erstarken der städtischen Wirtschaft und die Ausweitung des Fernhandels hatten, kirchlichen Einschränkungen zum Trotz, einen Aufstieg des Kreditwesens zur Folge. Kredit wurde von allen Bevölkerungsschichten in Anspruch genommen - von Bauern, die durch Missernten, Seuchen oder Kri...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(Börse & Finanzen) Kreditgeschäft ist die Bezeichnung für die Bereitstellung von Gelddarlehen bzw. Geldmitteln. Das Kreditgeschäft ist ein Bankgeschäft, das im Kreditwesengesetz genau definiert ist. © Deutsches Derivate Institut
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