
Organe einer Genossenschaftsbank (Kreditgenossenschaft) sind Vorstand , Aufsichtsrat und Mitglieder -, evtl. Generalversammlung (GV) sowie - bei entspr. Grösse - Vertreterversammlung. Dabei hat der Vorstand - ebenfalls wie bei Aktienbank en - die Bank gerichtlich und aussergerichtlich zu vertreten. Er besteht aus mind. 2 von der Generalversamml......
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