
für einen aufgenommenen Kredit als zusätzliche Sicherheit beigebrachte Bürgschaft eines Dritten. Die Kreditbürgschaft kann auf einen bestimmten Höchstbetrag ( Höchstbetragsbürgschaft ) und auf einen bestimmten Zeitraum (Zeitbürgschaft) beschränkt sein. Einen zusätzlichen Sicherungswert stellt dabei auch die Bürgschaftsverpflichtung von.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kreditbuergschaft/kreditbuergschaf
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