
1. Kredit . 2. Das KWG legt den Kreditbegr. bezogen auf bestimmte KWG-Bestimmungen unterschiedlich fest, wobei in allen Fällen jedoch ein weit gefasster Begr. zu Grunde gelegt wird: I. Nach § 19 KWG gelten als Kredit für die §§ 13, 14 (Gross- und Millionenkredite): Bilanzaktiva , Derivate ausser Stillhalterpositionen von Optionsgeschäft en .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kreditbegriff/kreditbegriff.htm
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