
Zur Finanzierung von Instandhaltungskosten für Krankenhäuser wurden die Krankenkassen mit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz verpflichtet, eine so genannte Instandhaltungspauschale zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung wurde das so genannte Krankenhaus-Notopfer, eine Sonderzahlung der Versicherten in Höhe...
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In der Gesundheitswirtschaft : Zur Finanzierung von Instandhaltungskosten für Krankenhäuser wurden die Krankenkasse n mit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz verpflichtet, eine so genannte Instandhaltungspauschale zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung wurde das so genannte Krankenhaus -Notopfer, eine Sonderzahlung der Versicherten in Höhe von 20 DM jï¿...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/krankenhaus-notopfer/krankenhaus-n
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