Krahnrecht Bedeutung

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Krahnrecht

Krahnrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Krahnrecht, des -es, plur. inus. 1) Das Recht, einen öffentlichen Krahn zu halten. 2) In engerer Bedeutung, das Recht des Landesherren, die Schiffer zu verbinden, daß sie alle ihre Waaren an ...
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