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Kraftloserklärung Logo #42000 Die Kraftloserklärung (auch Amortisation oder Kassation) ist das Feststellen der Ungültigkeit einer Urkunde oder eines anderen Gegenstandes durch eine dazu befugte Institution, häufig ein Gericht. Sie steht üblicherweise am Ende eines Aufgebotsverfahrens. Dessen Ausgestaltung regelt jeder Staat gesetzlich. == Beispiele und Anlass == Ein Anlass...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftloserklärung

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Kraftloserklärung Logo #42134Kraftlos
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Kraftloserklärung Logo #42719Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Ungültigkeitserklärung verloren gegangener oder abhanden gekommener Wertpapiere.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Kraftloserklärung Logo #40086Nach dem Kraftloserklärungsgesetz 1951 können Wertpapiere und ähnliche Urkunden, die abhanden gekommen oder vernichtet worden sind, kraftlos erklärt werden. Der Verlustträger beantragt bei der Sicherheitsbehörde seines Aufenthalts- oder Verlustortes, daß der Verlust verlautbart wird (dies erfolgt im Merkur sowie im Amtsblatt der Wiener Zeitu...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Kraftloserklärung Logo #42295Kraftloserklärung , Ungültigkeitserklärung, s. Amortisation.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Kraftloserklärung Logo #42871die behördliche, besonders gerichtliche Außerkraftsetzung von Urkunden.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kraftloserklaerung
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