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Kostendeckungsprinzip

Kostendeckungsprinzip Logo #42134Kostendeckungsprinzip, Grundsatz, nach dem aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen nur kostendeckende Gebühren und Beiträge erhoben werden, findet v. a. im Kommunalabgaberecht beziehungsweise in öffentlichen Betrieben und Einrichtungen Anwendung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kostendeckungsprinzip

Kostendeckungsprinzip Logo #42871ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verw...
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