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Herrenlosigkeit

Herrenlosigkeit Logo #42000 Eine Sache, die keinen Eigentümer hat, wird in der Rechtssprache als herrenlos bezeichnet. Sie ist für niemanden fremd. Daher kann sie sich jedermann aneignen und damit Eigentum an ihr erwerben. Allerdings kann das Aneignungsrecht gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Herrenlose Sachen können weder gestohlen werden noch kann eine Sachbesch
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Herrenlosigkeit

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Herrenlosigkeit Logo #42343An einer Sache bestand bisher kein Eigentum, oder an einer Sache vorhandenes Eigentum wurde durch Dereliktion gemäß § 959 aufgegeben, oder der Eigentümer hat nach § 960 II u. III an gefangenen wilden Tieren unfreiwillig den Besitz verloren.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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