
Zu versichernder Teil eines Jahreslohns, der zwischen einer Untergrenze und einer Obergrenze liegt. (Genaue Beträge siehe www.admin.ch). Sinkt der Jahreslohn vorübergehend wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder aus ähnlichen Gründen, kann der Versicherte die Herabsetzung des koordinierten Lohnes verlangen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Lohnanteil der gemäss BVG zu versichern ist. Der Teil des Jahreslohnes, der zwischen 100% der maximalen AHV-Rente (Koordinationsabzug) und 300% der maximalen AHV-Rente liegt. Ist der Jahreslohn grösser als 100% der maximalen AHV-Rente, aber der verbleibende koordinierte Lohn kleiner als 1/8 (=12,5%)...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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