
Kontumaz (lateinisch contumacia = Trotz, edler Stolz) ist Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kontumaz

Mit Kontumaz (lat. contumax unbeugsam) bezeichnete man früher das Nichterscheinen des Klägers/Beklagten zur Gerichtsverhandlung. Im Zivilprozess wurde dann und wird heute immer noch ein Versäumnisurteil erlassen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kontumaz.php

Kontumaz (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Folgen der K. sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Ausschluß (Präklusion) der betreffenden prozessualischen Handlung, welche Gegenstand der richterlichen Verfügung war, oder fingiertes Zugeständnis...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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