
Der {§|1896|bgb|dejure} Abs. 1 BGB sieht eine Betreuerbestellung zur Geltendmachung von Rechten des Betroffenen gegen den Willen seines Bevollmächtigten ausdrücklich vor. Dabei ist zwischen amtlich bestelltem und vom Betreuungsgericht überwachten Kontrollbetreuer (der dem Gericht einen Bericht über den Betreuungsverlauf des zu Betreuenden sch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollbevollmächtigter
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