
Kontermandieren (franz., kontramandieren), einen Gegenbefehl erlassen, d. h. einen gegebenen Befehl durch einen andern aufheben. Eine Kontermandierung (contremandat) im Geschäftsverkehr ist in allen Fällen erlaubt, wo ein reines Vollmachtsverhältnis stattfindet und es zur Befolgung des anderweiten Auftrags noch Zeit ist; hat dagegen der Beauftra...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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