. K., die den Zweck haben, durch genossenschaftlichen Zusammenschluß von Einzelpersonen diesen die Vorteile der Großbetriebe zu sichern, z.B. durch gemeinsamen Einkauf von Lebensbedürfnissen, haben zurzeit in den deutschen Schutzgebieten noch keine wesentliche Bedeutung gewonnen. Soweit solche Verei...
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