Konsumtionskonkurrenz Bedeutung

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Konsumtionskonkurrenz

Konsumtionskonkurrenz Logo #42015ist im römischen Recht bei Gesamtforderung und Gesamtschuld der Ausschluss einer weiteren Klage eines anderen Gläubigers oder gegen einen anderen Schuldner durch die (lat.) litis contestatio (F.) bezüglich einer (lat. [ F.] ) actio eines Gläubigers oder gegen einen Schuldner.Kaser § 56 II
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