
Der Begriff Konsulargerichtsbarkeit, auch Konsularjurisdiktion oder konsularische Rechtsprechung genannt, bezeichnete die juristische Zuständigkeit der konsularischen Vertretung eines Herkunftslandes in einem Gastland für Rechtssachen, von denen Staatsbürger des Herkunftslandes beim Aufenthalt in dem Gastland betroffen waren. Sie stellte in der...
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Konsulargerichtsbarkeit (Konsularjurisdiktion), die in manchen Ländern den Konsuln eingeräumte Befugnis, in Rechtssachen von Angehörigen des von ihnen vertretenen Staats Entscheidungen zu erteilen. Das zu diesem Zweck mit einem Konsulat verbundene Gericht heißt Konsulargericht. Vgl. Konsul, S. 40 f.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. I. K. ist das durch Herkommen oder Staatsverträge den Konsuln (s.d.) eingeräumte Recht zur Ausübung heimischer Gerichtsbarkeit über die eigenen Staatsangehörigen und die Schutzgenossen in den fremder Staatsgewalt unterworfenen Gebieten. Sie charakterisiert sich als Ausnahme von der Regel, daß jede...
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