
Konsortialgeschäft sind Bankgeschäfte von Kreditinstituten, die diese nicht alleine, sondern im Rahmen eines Konsortiums für ihre Bankkunden durchführen. == Rechtsgrundlagen == Die in einem Konsortium zusammengefassten Kreditinstitute bilden nach deutschem Recht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) nach den
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https://de.wikipedia.org/wiki/Konsortialgeschäft

Geschäfte, die von mehreren Banken, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen, durchgeführt werden; in der Regel sind es Emissionsgeschäfte und Konsortialkredite.
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