
Für die Fassung des Schuldspruchs und für die Strafzumessung bedeutsames Verhältnis mehrerer von derselben Person verwirklichter Delikte. mehr Infos..
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Mit Konkurrenzen wird das System bezeichnet, welches das Verhältnis mehrerer begangener Straftaten durch einen Täter zueinander festlegt. Die Konkurrenzen sind insbesondere für den Strafausspruch relevant. Sie sind geregelt in den §§ 52 - 55 StGB. Grund für die Einführung der §§ 52 - 56 StGB war die Erwägung, dass bei Verletzung mehrer St...
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