[Recht] - Im Zivilrecht ist die Konfusion eine der rechtsvernichtenden Einwendungen, also einer der Gründe, die zum Erlöschen eines Anspruchs führen. Konfusion tritt ein, wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung in einer Person zusammentreffen. Bei dinglichen Rechten spricht man statt von Konfusion von Konsolidation...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Konfusion_(Recht)

ist die Vereinigung des Schuldners und Gläubigers in einer Person. Die K. bewirkt im klassischen römischen Recht das Erlöschen einer Schuld.Kaser §§ 28, 31, 53, 56; Köbler, DRG 43
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verwirrung. Die Ursache für Verwirrung ist in der Regel ein Übermaß an momentan verarbeitbaren Informationen. Im NLP wird Verwirrung bewusst eingesetzt, um einen Lernprozess zu ermöglichen, nach der Prämisse: `Auf die Verwirrung folgt die Klarheit`. Verwirrung klärt sich auf, wenn im Verlaufe eines Prozess ein Ziel bewusst formulier...
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https://www.bernd-holzfuss.de/nlp-basiswissen/glossary/NLP-Glossar-1/page,1

Konfusion die, Zivilrecht: Vereinigung von Gläubiger und Schuldner in einer Person, z. B. wenn ein Schuldner seinen Gläubiger beerbt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Konfusion die, allgemein: Verwirrung, Unklarheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Konfusion Wahrnehmung zweier Gegenstände am gleichen Ort im Raum; beruht auf korrespondierenden
Netzhautpunkten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Verwirrung, Zerstreuung,...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42763

Von Konfusion spricht man im Schuldrecht, wenn Gläubiger und Schuldner in eine Person fallen (BGHZ 48, 219). Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Gläubiger den Schuldner beerbt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/konfusion.php

(Verwirrung, Konfusion) Konfusion kann ein inneres Hindernis für die Erreichung von Zielen sein: es fehlt an Klarheit über die Ziele und die dazu notwendigen Schritte. Konfusion entsteht nach Bandler oft dann, wenn wir über zuviel anstatt zu wenig Informationen verfügen. Konfusion wird im NLP manchmal bewußt eingesetzt, um einen Lernprozeß zu...
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https://www.nlp.at/nlp-lexikon

Konfusion (lat.), Verwirrung, Bestürzung, Verlegenheit. In der Rechtswissenschaft ist K. das Zusammentreffen eines Rechts und der ihm gegenüberstehenden Verbindlichkeit in Einer Person, wodurch beides erlischt; z. B. wenn jemand seinen Gläubiger beerbt oder das ihm verpfändete Grundstück kauft. Treffen Eigentum und Nießbrauch in Einer Person ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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