
In der Kommunikationsvereinbarung wird die Abwicklung des Schriftverkehrs zwischen Vertragspartnern festgehalten. Es wird z.B. geregelt, welche Korrespondenzarten auf welche Weise (Post, Email...) wie oft (täglich, monatlich...) an wen übermittelt werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.