
Als kommunales Sondervermögen bezeichnet man in Deutschland einen rechtlich unselbständigen Teil der Gemeinde, der durch Satzung oder aufgrund einer Satzung entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben der Gemeinde bestimmt ist. Sondervermögen sind zum Beispiel: Sondervermögen - mit Ausnahme der Kameradschaftskassen - unterliegen den V...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunales_Sondervermögen
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