Kommittent ist, wer einen Kommissionär damit betraut, in eigenem Namen aber für Rechnung des Kommittenten Waren oder Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. == Rechte == Im deutschen Recht hat der Kommissionär nach dem Abschluss des Ausführungsgeschäfts gemäß {§|384|hgb|juris} Abs. 2 HGB folgende Pflichten: ... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kommittent