
Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab. Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kommendation

ist die übergebende Anvertrauung insbesondere innerhalb des Lehnsrechtes.Ehrenberg, V., Commendation und Huldigung nach fränkischem Recht, 1877; Mitteis, H., Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, Neudruck 1957, 1972; Kienast, W., Die fränkische Vasallität, 1990
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Siehe unter Lehensverhältnis.
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https://www.lexexakt.de/glossar/kommendation.php

Kommendation (v. lat. commendare = anvertrauen). Die Unterstellung eines freien Mannes unter die Munt (mundium, mundeburdis, patrocinium) eines Mächtigen wurde in einem feierlichen rituellen Akt - der Kommendation - besiegelt, während dessen der künftige Vasall knieend seine gefalteten Hände in di...
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Kommendation (lat., "Empfehlung, Lob"), im Mittelalter die Handlung, durch welche sich jemand der Schutzgewalt eines andern als Vasall unterstellte und ihm sein Grundvermögen übergab, um es von jenem als Lehen zurückzuempfangen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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