
Wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) Personenhandelsgesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit zum Betrieb eines Vollhandelsgewerbes, wobei jedoch nur ein Teil der Gesellschafter persönlich unbeschränkt haftet (Komplementäre), während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist. Die Vorschriften für die OHG gelten ....
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