Kombinierte Nomenklatur Bedeutung

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Kombinierte Nomenklatur

Kombinierte Nomenklatur Logo #42000 Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist eine EG-einheitliche achtstellige Warennomenklatur für den Außenhandel im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik, im Besonderen den Gemeinsamen Zolltarif, sowie die Statistik seitens Eurostats und der nationalen statistischen Ämter. Sie wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 ü...
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